Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung am Arbeitsplatz

Ein Konzept, dass Fehlbeanspruchung sichtbar macht.

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FAQ

Was ist die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung?

Was ist die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung?

Die Gefährdungsbeurteilung ist laut Arbeitsschutzgesetz für alle Unternehmen verpflichtend.

(1) Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.

Damit soll gewährleistet werden, dass Arbeitsbedingungen menschengerecht gestaltet sind. Es handelt sich um eine Befragung welche digital, als Interview, Workshop etc. durchgeführt werden kann.  Es geht dabei um die Erfassung aller Einflussfaktoren, die auf Mitarbeitende einwirken. (z.B. Arbeitsintensität, Arbeitsunterbrechungen, Arbeitsmittel, Konflikte, Kultur etc.)

Denn nur wenn die Einflussfaktoren bekannt sind, können Arbeitsplätze so gestalten werden, dass die Belastung nicht zu Beanspruchungsfolgen wie Abwanderung, Fehlzeiten, verminderte Leistungsfähigkeit, Motivation und Innovationskraft führen. Mentalforce erfasst diese Belastungen für Sie, wertet sie aus und erstellt Ihnen entsprechende Handlungsempfehlungen.

Welchen zusätzlichen Nutzen ziehen Sie durch die Umsetzung?

In erster Linie geht es bei der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung um die Verbesserung von Sicherheit und Gesundheit, doch durch eine professionelle Umsetzung werden weitere Vorteile sichtbar:

  • Verminderung längerer krankheitsbedingter Ausfälle

  • Abstellen von Belastungen (z.B. Störungen)
  • Verbesserung des Arbeitsklimas

  • produktivere Beschäftigte

  • Verbesserung der Motivation

  • Sensibilisierung der Führungskräfte für mentale Gesundheit

  • Optimierte Arbeitsweisen

In welchen Bereichen* werden Belastungsfaktoren ermittelt?

  • Arbeitsinhalt
  • Arbeitsorganisation
  • Soziale Beziehungen
  • Arbeitsumgebung
  • Neue Arbeitsformen

*Gem. GDA-Leitlinie Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie Psyche

Worauf ist bei der Umsetzung zu achten?

Grundsätzlich sind Unternehmen in der Art und Weise der Durchführung frei, sodass theoretisch auch auf Vorlagen aus dem Internet zurückgegriffen werden können. Doch die Analyse der Daten und Ableitung sinnvoller Handlungsempfehlungen setzt Fachwissen über die psychische Gesundheit voraus und ist in Bezug auf die Dokumentation und Maßnahmenplanung ein echter Qualitätsfaktor.

Mentalforce begleitet Sie durch den gesamten Prozess:

  • Erfassung der Belastungen
  • Datenanalyse
  • Handlungsempfehlung
  • Fachwissen über den Erhalt psychischer Gesundheit
  • Ergebnisdokumentation
  • On Top schonen Sie noch Ihre Ressourcen

Wie werden aus der Handlungsempfehlung konkrete Maßnahmen abgeleitet?

Die Handlungsempfehlung wird anhand vertiefender Analyseworkshops mit der Lenkungsgruppe besprochen und konkrete Maßnahmen identifiziert.

Wer gehört zur Lenkungsgruppe?

Alle Beteiligten, die sich mit der Gesundheitsförderung beschäftigen. z.B. HR, Gesundheitsmanager, HSE-Manager, Betriebsrat

 

Rechtliches

Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln,
welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.(vgl.§ 5 ArbSchG) Dazu gehören auch die psychischen Belastungen (vgl. § 5 ArbSchG, Ziffer 6).